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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Aufbauhersteller als Generalunternehmer nicht mehr möglich? | 8 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 675037 | ||
Datum | 30.03.2011 15:08 MSG-Nr: [ 675037 ] | 4319 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Roland Ist dann die Forderung des Generalunternehmers im Umkehrschluss ein Alleinstellungsmerkmal? nein. Es kann m.W. nach wie vor jeder Aufbauhersteller selbst das Fahrgestell förmlich erwerben, dass er ggf. für seinen Aufbau im Auftragsfalle braucht. Muss er halt dann auch komplett abrechnen. Ginge das nämlich nicht mehr, dürfte es auch keine Vorführfahrzeuge mehr geben... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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