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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Höherwertiges Recht, war: Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen | 28 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 680908 | ||
Datum | 14.05.2011 19:26 MSG-Nr: [ 680908 ] | 11691 x gelesen | ||
Moin, in diesem Zusammenhang interessiert mich folgende Fragestellung: Was ist das hoherwertiges Recht - FwDV oder UVV? Die Zeichen für "Halt" und "Halt-Gefahr"/"Nothalt" unterscheiden sich zwischen FwDV 1 (Seite 156/157 und Seite 166) und der GUV-V D 29 "UVV Fahrzeuge" (Seite 87) (sowie der DIN 33409, die identisch ist mit der GUV-V D 29). Jetzt fährt ein Maschinist rückwärts, sieht das Einweisezeichen "Halt" nach FwDV 1, missversteht dies und fährt eine Delle ins LF. Der Maschinist sagt, dass das Einweisezeichen "Halt" nach UVV eben anders aussieht, als es der Einweiser gegeben hat. Der widerspricht und zeigt auf die FwDV, die Gültigkeit hat. Wer übernimmt die Kosten für die LF-Reparatur, Maschinist oder Einweiser? Bzw. was ist das höherwerige Recht? Rechtsgelehrte vor... Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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