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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrad und Einsatzleiter | 8 Beiträge | ||
Autor | Jann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen | 680910 | ||
Datum | 14.05.2011 19:56 MSG-Nr: [ 680910 ] | 13900 x gelesen | ||
Hi, mögt bitte mit mir meckern wenn ich falsch liege! Soweit ich es gelernt habe, ist es in NIEDERSACHSEN SO: Wenn nun ein Gruppenführer bzw. Zugführer einer Wehr einen Einsatz als Einsatzleiter beginnt und dann ein FA mit einem höheren Dienstgrad zur Einsatzstelle nachkommt Wandert die Einsatzleitung bzw. die Verantwortung automatisch zu dem FA mit dem höheren Dienstgrad. Meine Fragen nun: 1. Trifft diese Regelung bei allen Dienstgraden so ein? (Bespiel ein Gruppenführer mit Diensgrad Oberlöschmeister beginnt einen Einsatz und ein Hauptlöschmeister kommt dazu) oder wird die Einsatzleitung nur automatisch beim Ortsbrandmeister bzw. Stellvertreter übergeben? 2. Gibt es irgendwelche Gemeinden oder Städte die vll. in iherer Satzung oder ähnliches eine Regelung gefunden haben wo drin steht "Wenn Gruppenfüher bzw. Zugführer A die Einsatzleitung hat behält er diese auch. Könnte man "rechtlich" überhaupt mit der Satzung das NDS Brandschutzgesetz so sich zurecht biegen? Nur nochmal so zur Info: Mit geht es nicht darum was Sinnvoll oder Quatsch ist. Mir geht es rein um die Rechtliche Seite. Danke Euch :-) www.feuerwehr-bingum.de www.jugendfeuerwehr-bingum.de | ||||
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