Rubrik | Einsatz |
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Thema | Grenzübergreifender Grossbrand im Amtsvenn in Gronau/Enschede | 117 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 683947 |
Datum | 05.06.2011 16:24 MSG-Nr: [ 683947 ] | 57259 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
gesunder Menschenverstand
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Guten Tag
Geschrieben von Florian Zonker
Mir sind Feuerwehren bekannt, die bei Jacken nur noch Innenangriffsbekleidung beschaffen.
Geschrieben von Ulrich Cimolino
widerspricht nicht nur der UVV Feuerwehren, sondern auch dem GMV...
Wobei nicht wenige Feuerwehren wieder zur Erkenntnis kommen, bzw. der GMV obsiegt, dass nur noch die alleinige Beschaffung von Schutzkleidung z.B. nach HuPF 1 + 4 für das Alltagsgeschäft nicht gerade das Gelbe vom Ei ist und sich eine leichte Schutzkleidung zusätzlich beschaffen. Schon aus Führsorgegründe sollte dies sein, die Leute mit einer "Innenangriffskleidúng" ins Buschfeuer zu schicken finde ich verantwortungslos.
(Ich möchte meine Einsatzkleidung nach HuPF 2+ 3 nicht missen).
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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