Geschrieben von Adrian RidderMal was anderes, wäre der Einsatz eigentlich kostenpflichtig? Greift da die Gefährdungshaftung analog Pkw?
Sofern der Rasenmäher ein "Kraftfahrzeug" ist, vgl. Art. 28 BayFwG:
(2) Kostenersatz nach Absatz 1 kann verlangt werden
1. für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei
denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen oder
Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem
Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze
oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und
Tieren dienen,
Schönen Gruß, Florian Pernpeintner
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