News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | mal wieder Ölspur und Zuständigkeiten (RLP) | 21 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 687726 | ||
Datum | 07.07.2011 09:48 MSG-Nr: [ 687726 ] | 7480 x gelesen | ||
Eine interessante Geschichte habe ich da erzählt bekommen: Ein VU mit LKW, Straße voll gesperrt , Straße durch Hydrauliköl verunreinigt. Außerorts die zuständige SM informiert die wohl auch kam. POL auch vor Ort. FW hat die Straße gesperrt. Soweit so gut. Irgendwann hat sich die POL dann verabschiedet und die Straße zur weiteren Veranlassung an die SM übergeben. Auf die Frage ob er denn nun die Straße nass reinigen wolle meinte der SM-Mitarbeiter dazu wäre er nicht befugt. Die Feuerwehr machte ihm klar, dass ihr das egal sei und er schließlich die Straße frei geben müsse. Er gäbe aber gar keine Straße frei, das läge auch nicht in seiner Kompetenz. Ein Übergabeprotokoll (wurde hier im Forum auch bereits diskutiert) wird von den Mitarbeitern per Anordnung per se nicht unterschrieben. Wie ist denn nun die rechtliche Lage der FW in so einem Fall, der ja hunderte mal so oder so ähnlich auftritt. Reicht die bloße festelltung der POL, dass die SM weiteres zu veranlassen hat aus, die FW aus dem Boot zu nehmen? Gibt die FW die Straße nicht durch Aufhebung der Vollsperrung wieder frei? Sollten sich hier die zuständigen Ministerien mal zusammen setzen und das regeln? | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|