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Berufsfeuerwehr
RubrikAusbildung zurück
ThemaDFV Zum RettAssG6 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW688662
Datum14.07.2011 20:49      MSG-Nr: [ 688662 ]3402 x gelesen
Infos:
  • 14.07.11 Rettungsassistentengesetz: Position zur Novelle

  • Der DFV hat ja auch eine Stellungnahme zur Novelle des REttAssG geschrieben.

    Dazu möchte ich einmal meine Meinung kundtun und in der folgenden, regen Diskussion hören, wie der Rest dazu steht.


    > Alleine diese Zahlen dokumentieren eindrucksvoll, wie stark die Feuerwehren
    > im Alltag der Notfallrettung in Deutschland verankert sind.
    Das die weitere Einbindung der Feuerwehren in den REttungsdienst viele Vorteile bietet ist unbestritten, daher bin ich da auch nachwievor dafür.


    > I. Position der Feuerwehren zum Erhalt der Ausbildungsstufe Rettungssanitäter/in
    > Die Ausbildungsstufe Rettungssanitäter/in ist für den Rettungsdienst und Katastrophenschutz
    > in Deutschland unverzichtbar; sie muss in der jetzigen Form in Umfang und Inhalt
    > erhalten bleiben. Wichtig ist weiterhin die gegenseitige Anerkennung der Ausbildung
    > zum/zur Rettungssanitäter/in zwischen den Bundesländern.

    Hatte man etwa vor den Rettungssanitäter abzuschaffen? Davon habe ich bislang nix mitbekommen.
    Der RettSan ist ja Ländersache, durch den gemeinsamen Bund-Länder-Fachausschuss und die seit Jahren unveränderte Empfehlung für die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist das doch z.Zt. sichergestellt.
    Gibt es im Bereich der Rettungssanitäterausbildung da momentan Probleme, von denen ich nch nicht's hörte?


    > Eine wesentliche Forderung ist außerdem, dass die Ausbildung zum/zur
    > Rettungssanitäter/in bei der künftigen Ausbildung zum/zur Rettungsassistent/in
    > angerechnet wird.

    Ok, darüber kann man Reden.
    Aber dass von 520h Ausbildung alle 520h-Ausbildung auf den Theorie-Teil des RettAss-Lehrgang angerechnet werden, (obwohl in den 520h nur 160h Theorie-Unterricht enthalten sind) finde ich fachlich nicht gut.


    > II. Position der Feuerwehren zur Struktur der Ausbildung
    > Neben der jetzt vorgesehenen schulischen Vollzeitausbildung fordern die
    > Feuerwehren eine Ausbildung in Modulen, die eine praxisgerechte Verzahnung
    > zwischen theoretischen und praktischen Inhalten im Rahmen der
    > feuerwehrtechnischen Ausbildung ermöglichen.

    Bin ich dafür und wird sicherlich auch die eine oder andere nicht-Feuerwehr-asubildungsstätter begrüßen.
    Läßt sich ja auch einfach Regeln. "Die Ausbildung kann in Modulform abgehalten werden, wobei die Gesamtdauer der Ausbildung insgesamt X Jahre nicht überschreiten soll"


    > III. Position der Feuerwehren zum Fahren von Einsatzfahrzeuge
    > Die Ausbildung zum Fahren der entsprechenden Einsatzfahrzeuge ist Teil der
    > Ausbildung zum/zur Rettungsassistent/in.

    Was möchte der DFV mir damit sagen?
    Theoretische Unterweisung wie bisher?
    Verpflichtendes Fahrsicherheitstraining?
    Erwerb der Fahrerlaubnis für "Einsatzfahrzeuge" (welche denn genau? C1? C1E? B?) im Rahmen der Ausbildung?


    > IV. Position der Feuerwehren zu künftigen Ausbildungsinhalten
    > Aus Sicht der Feuerwehr muss ein Katalog der Mindestausbildungsinhalte
    > Bestandteil des Gesetzes werden.

    Bestandteil des Gesetzes ist immer schlecht...
    In's Gesetz gehört das Ausbildungsziel rein, die genauen Ausbildungsinhalte wie bisher in eine Verordnung (die RettAssAPrV existiert).
    Auch wenn man es beim jetzigen RettAss nie genutzt hat, so läßt sich der Inhalt einer Verordnung wesentlich einfacher an neue Rahmenbedinungen anpasssen, als ein Gesetzesinhalt.


    > Neben den medizinischen Ausbildungsinhalten müssen folgende
    > rettungsdienstrelevante Themen Bestandteil der Ausbildung sein:
    > Staatsbürgerkunde, Ordnungsrecht, Katastrophenschutzrecht, rettungsdienstlich
    > relevante Rechtsnormen, Führungslehre, Gefahren an der Einsatzstelle,
    > Zusammenwirken mit anderen Kräften der Gefahrenabwehr (z. B.
    > Polizei, Feuerwehr u. a.), allgemeinbildende Inhalte, interkulturelle
    > Berufskunde, Umgang mit belastenden Situationen, Grundlagen der
    > psychosozialen Notfallversorgung (PSNV), Grundlagen der Disposition
    > von Rettungsdiensteinsätzen, besondere Einsätze mit hohem
    > Organisationsaufwand (adipöser Patient, Suiziddrohung in schwierigen Lagen,
    > CBRN-Lagen, Wasserrettungslagen, Höhen- und Tiefenrettungslagen, Höhlenrettung, usw.).

    Wie Umfangreich hätte der DFV es denn gerne?
    Sicherlich, Führungslehre ist im RettAss-Lehrgang mit drinnen (oder wie unterrichtet man MANV ohne Führungslehre?) und könnte sicherlich etwas umfangreicher sein (Aber dazu müsste man mal klären, für welche Führungsebene der RettAss-Neu qualifiziert werden soll).
    "Grundlagen der Disposition von Rettungsmitteln" ist sicherlich nicht verkehrt.
    Jeder Leidstellendisponent ist mal draußen gefahren, aber viele RettAss fahren zig Jahre Rettungsdienst ohne mal eine Leidstelle ovn Innen gesehen zu haben oder mal mit einem Disponenten gesprochen zu haben. Wenn man 'draußen' ungefähr weis, wie 'drinnen' gearbeitet wird, kann das Reibungspunkte reduzieren. Ja.
    "Besondere Einsätze mit hohem Organisationsaufwand": Wenn ich wüsste, was der DFV vom RettAss-Neu bei diesen Lagen erwartet, könnte ich schreiben was ich von dieser Forderung halte. Denn dass kann ja von "Erkennen, Spezialkräfte anfordern, Absichern, Erstmaßnahmen mti den Mitteln eins Rettungswagens" bishin zu "Soll so ziemlich alles selbst organisieren können" alles sein.
    Ersteres kenne ich so aus der RettAss-Ausbildung.
    Der Rest? Also den kann man sicherlich umfangreicher machen, aber er ist Bestandteil der Ausbildung. Oder soll der etwa raus?


    > V. Position der Feuerwehren zur Qualifikation der Leitung an den Rettungsdienstschulen
    > Die Feuerwehren begrüßen die Diskussion zur Anhebung der Qualität der Schulleiter/innen.
    > Die Aufgaben der Schulleitung erfordern fachliche, organisatorische und berufspädagogische
    > Qualifikationen sowie die Eignung und Befähigung zur Personalführung.
    Richtig!


    > Der/die Schulleiter/in müssen daher eine mehrjährige Qualifizierung durch schulische
    > und betriebliche Ausbildung durchlaufen wie der Ausbildungsweg zum gehobenen
    > feuerwehrtechnischen Dienst. Diese Berufsausbildung sollte durch die Weiterbildung
    > zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen (IHK) ergänzt werden,
    > sofern sie sie nicht einschließt.

    Ich dachte mir ja schon, dass "Die Feuerwehren" die absolute Forderung nach einem Pädagogen als Schulleiter so nicht stehen lassen konnten.
    So wird daraus vermutlich in der Praxis: "Macht jemand aus dem gD". Das "sollte durch die Weiterbildung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen (IHK) ergänzt werden" wird vermutlich kaum jemand durchführen.
    Der "Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK) ist eine 6 Monatige Ausbildung. Das hat mit einem "Pädagogischen Hochschulstudium" jetzt nicht soviel zu tun.
    An Rettungsdienstschulen braucht vielleicht nicht jeder Ausbilder ein studierter Pädagoge zu sein, allerdings braucht es meiner Meinung nach _dringend_ nicht nur eine medizinisch fachliche Supervision (durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienstschule) sondern auch eine pädagogisch-fachliche Supervision.
    Ob das unbedingt der Leiter der Rettungsdienstschule selbst machen muss, wurde ja in diversen Arbeitsgruppen kontrovers diskutiert. (Lösungen ähnlich geregelt des ÄL-RD-Schule halte ich für durchaus möglich, wenngleich eine 'dreichfachspitze' auch wesentliche nachteile bringt).
    Sollte sich die Forderung des DFV jedoch so durchsetzen, würde das vermutlich bedeuten dass nur in sehr wenigen Rettungsdienstschulen der Feuerwehren mehr pädagogische Kompetenz vorhanden ist, als es jetzt der Fall ist.
    An diesem Punkt der DFV-Empfehlung störe ich persönlich mich am meisten.
    Rettungsdienstschulen der Feuerwehren sind ja meist teil einer BF. Eine BF meist teil einer größeren Stadtverwaltung. Da wird sich doch sicherlich ein geeigneter Pädagoge finden lassen, der zusätzlich zu einem (nicht vielleicht sondern tatsächlich vorhandenem) Aus- und Weiterbildungspädagogen vor Ort eine gewisse pädagogische Supersion durchführt.


    Ich bin auf eure Ansichten dazu gespannt.

    Grüße

    Manuel



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     14.07.2011 20:49 ., Dortmund
     14.07.2011 21:41 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     14.07.2011 21:52 ., Dortmund
     14.07.2011 23:07 ., Viskafors
     14.07.2011 23:20 ., Dortmund
     14.07.2011 23:34 ., Viskafors

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