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Gesetzliche Unfallversicherung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaArbeitsstättenverordnung und die angehängten ASR A Richtlinien9 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Mühlacker / BW688895
Datum17.07.2011 21:18      MSG-Nr: [ 688895 ]5096 x gelesen

Hallo Forum,

ich steh vor einem kleinen Problem. Hoffe, dass mir jemand ein wenig weiterhelfen kann.

Problem:
In einem Gerätehaus mit einem Fahrzeugstellplatz und einem Sozialtrakt habe ich als zuständige Fachkraft für ArbSicherheit eine Begehung durchgeführt. Das Gerätehaus entspricht in keinster Weise den Forderungen der GUV VC53. Diese verweist in §4 Abs. 1 auf die DIN 14092 Teil 1.
Kein Problem für meinen Bericht (bisher). Nun wird in Punkt 5 der 14092 Teil 1 auf die ArbStättV bei bestimmten Räumen verwiesen.
Nun beginnt mein kleines rechtliches Problem:
Die GUV VC53 hat Ihre Gültigkeit für Versicherte (Querverweis auf GUV V A1). Die ArbStättV spricht aber immer nur von Beschäftigten.
Wir als Ehrenamtliche sind keine Beschäftigten im Sinne des Gesetzes.
Rein von der rechtlichen Seite darf ich also die ArbStättV in einem Gerätehaus, in welchem freiwillige Fw Angehörige tätig sind nicht anwenden (abgesehen davon, dass ich nicht den "Stand der Technik" heranziehe).

Nun die Frage: Die DIN 14092 Teil 1 stellt den Stand der Technik dar. Kann ich dann aus euer Sicht, rein rechtlich die ArbStättV für ein Gerätehaus für Ehrenamtliche heranziehen und mich in einem Bericht auf diese als Rechtsgrundlage und nicht als Stand der Technik beziehen?

Ich wäre über eure Sichtweise dankbar.



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 17.07.2011 21:18 Mich7ael7 H.7, Mühlacker
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