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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Trennung Polizei/ Feuerwehr, war: Beste Feuerwehr Niedersachsens ;-) | 46 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 691915 | ||
Datum | 09.08.2011 17:10 MSG-Nr: [ 691915 ] | 6711 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Weiß Dennoch würde ich persönlich aus der Schwere der Straftat und der anzunehmenden Wiederholungsgefahr das Hinzuziehen der Polizei für moralisch unumgänglich und auch rechtmäßig erachten. Die kann und muss dann selbst ermitteln. Auch was die Verletzungen des Kindes angeht ist nicht der RD ihr Ansprechpartner (der vor Ort ohnehin keine abschließende Diagnose stellen kann) sondern der behandelnde Arzt im Krankenhaus. Und hier könnte man das im Krankenhaus bei der Patientenübergabe angeben, die ebenfalls erstmal an die Schweigepflicht gebunden sind, der Diagnosestellende Arzt kann dann auch die weiteren Schritte in die Wege leiten. Somit wäre der RD auch erstmal raus aus diesem Fall. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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