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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschränkte Ausschreibung nach neuer VOL/A von 2009 | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 693117 | ||
Datum | 19.08.2011 10:28 MSG-Nr: [ 693117 ] | 2778 x gelesen | ||
Hallo, wie gehen die Gemeinden mit dem Problem um, dass faktisch die beschränkten Ausschreibungen (beschränkter sinnvoller Teilnehmerkreis) nicht mehr direkt möglich sind, sondern ein Teilnahmewettbewerb vorzuschalten ist (wie schon länger im Nichtoffenen Verfahren der EG-§§)? Meine Erwartung ist, dass sich gerade die Kleinbetriebe dann NICHT um die Teilnahme bewerben, weil die den Aufwand nicht treiben, die Bekanntmachungen zu lesen... Gibts da lokale/regionale/landesspezifische Erklärungen/Regelungen zu? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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