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Berufsfeuerwehr
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDefinition zum Thema 'Fehlalarm' einer Brandmeldeanlage5 Beiträge
AutorMarc8o D8., Neuwied / Rheinland - Pfalz699599
Datum21.10.2011 05:45      MSG-Nr: [ 699599 ]5330 x gelesen

Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage an Euch.

Gibt es eine genaue und einheitliche Definition bei Auslösung einer BMA?
In meiner hauptberuflichen Ausbildung bei der BF habe ich mal folgendes gelernt:

Fehlalarm: ist nur von einem Techniker feststellbar
Blinder Alarm: Anlage löst ohne erkennbaren Grund aus
Täuschungsalarm: Die Anlage wird durch Abgase oder Kochdunst oder der gleichen ausgelöst
Böswilliger Alarm: ein von Jugendlichen eingeschlagener Druckknopfmelder.

Wobei in RLP in den Einsatzberichten nur der böswillige,blinde,sowie der Fehlalarm zum tragen kommt.


Was sagt ihr dazu ?
danke im Voraus zu euerem feedback



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 21.10.2011 05:45 Marc7o D7., Neuwied
 21.10.2011 07:34 Matt7hia7s O7., Waldems
 21.10.2011 08:03 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 22.10.2011 09:54 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
 21.10.2011 08:38 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein

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