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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBerlin: Kein genereller Auschluß privater RD von der Notfallrettung1 Beitrag
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional704889
Datum01.12.2011 15:06      MSG-Nr: [ 704889 ]1984 x gelesen

Tach, Post!

Das Verwaltungsgericht Berlin (21. Kammer) hat am 25.10.2011 ein interessantes Urteil bzgl. der Mitwirkung privater Rettungsdienstunternehmen in der Berliner Notfallrettung gesprochen. Demnach war die Ablehnung des Antrags auf Mitwirkung in der Notfallrettung eines privaten Rettungsdienste unzulässig. Das VG Berlin kommt zu dem Schluß, dass zwar nach Berliner RDG die Notfallrettung der Berliner Feuerwehr sowie den HiOrgs vorbehalten sei, bei Bedarf aber auch anderen privaten Einrichtungen übertragen werden kann. Den Bedarf sieht das Gericht als gegeben an und stellt fest, dass gem. Verwaltungsvereinbarung zwischen BMVg und Berliner Senat seit einigen Jahren auch Fahrzeuge und Personal der Bundeswehr im Berliner Rettungsdienst unterwegs sind, letztere aber ebenfalls keine privilegierte Einrichtung gem. RDG ist.
Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg ist zugelassen.

Pressemitteilung auf berlin.de


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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 01.12.2011 15:06 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf

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