Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Fahrzeugarten (war: Kommune verweigert Zulassung) | 4 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 705216 |
Datum | 04.12.2011 12:51 MSG-Nr: [ 705216 ] | 3574 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Mahlzeit.
Geschrieben von Julian H.Geschrieben von Sebastian K.
Da ich es nicht als entsprechendes SoKfz eingetragen bekomme, nein.
Wieso sollte das nicht gehen? SoKFZ heißt "sonstiges KFZ".
Klar kann man als Privatperson z.B. ein "SoKfz Wohnmobil" zulassen.
Für Einsatzfahrzeuge legt aber §19(2a) StVZO fest, dass die Betriebserlaubnis nur für die Dauer der Dienstzeit in der entsprechenden Behörde Bestand hat. Da würde man als Privatperson schonmal eine Ausnahmegenehmigung brauchen.
(Die Zulässigkeit der SoSi-Anlage hängt formal übrigens nicht an der Zulassung als SoKfz, das wird aber örtlich bisweilen so gehandhabt)
Gruß,
Henning
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