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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bei Umzug zwangsweise Austritt aus der Wehr? | 23 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Freiburg / Baden Württemberg | 705380 | ||
Datum | 05.12.2011 11:29 MSG-Nr: [ 705380 ] | 12140 x gelesen | ||
Hallo Zusammen, da ich leider berufsbedingt umziehen musste und mittlerweile 400 Km weit weg wohne stellt sich mir folgende Frage: Muss ich zwangsweise aus meiner Feuerwehr austreten? Das würde ich gerne vermeiden, da ich natürlich an der Wehr hänge. Ich bin zwar nicht mehr so oft vor Ort, aber alle zwei Wochen + Urlaub bin ich "einsatzbereit". Das Feuerwehrgesetz BaWü sagt dazu folgendes: § 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder (...) Wie versteh ich das jetzt? Muss ich dann tatsächlich austreten, oder nur wenn ich das explizit möchte? Vielen Dank schonmal! | ||||
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