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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bei Umzug zwangsweise Austritt aus der Wehr? | 23 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Freiburg / Baden Württemberg | 705386 | ||
Datum | 05.12.2011 11:54 MSG-Nr: [ 705386 ] | 8375 x gelesen | ||
Danke erstmal für die Antworten. 1. Ja der Hauptwohnsitz bleibt bestehen. 2. Jedes zweite Wochenende bin ich dann da + Urlaub, das reicht zwar nicht für den regelmäßigen Probenbesuch aber für die Teilnahme an Versammlungen und den Jahresübungen. Dass das ganze nicht unbedingt sinnvoll ist, ist mir bewusst. Ich würde aber trotzdem nur sehr ungerne austreten und jeder Wehrangehörige der verloren geht tut auch unserer Gemeindefeuerwehr nicht eben gut. Also geht es momentan rein um die Frage ob der Zwang zum Austritt besteht, weil mein Wehrführer hat kein Problem damit und ist sogar eher froh, dass er dann ab und an noch einen AGT'ler mehr zur Verfügung hat (da besteht bei uns großer Mangel). | ||||
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