Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urteil aus München zu Einsatzkosten - Krankenschwester muß zahlen | 5 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 707152 |
Datum | 19.12.2011 11:27 MSG-Nr: [ 707152 ] | 8730 x gelesen |
Infos: | 19.12.11 Die verbrannten Kroketten
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1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Mir liegt (ausschnittsweise) der Text eines Urteils aus München zu den Einsatzkosten der (Werk)Feuerwehr vor.
Bei einer Krankenschwester kam es im Schwesternwohnheim zu einer starken Rauchentwicklung, nachdem ihr Essen verbrannte. Die Kosten des Einsatzes der Feuerwehr (hier Werkfeuerwehr) für diesen Einsatz wollte sie nicht bezahlen und klagte gegen diese Kosten.
Sie argumentierte, der hohe Aufwand an Fahrzeugen und Personal der WF sei nicht erforderlich gewesen. Entweder hätte die WF doch in kleinem Umfang erst einmal nachsehen können ob ein nennenswerter Einsatz erforderlich wäre. Oder man hätte die kostenlose Freiwillige Feuerwehr rufen können, wodurch keine Kosten entstanden wäre.
Das zuständige Gericht sah das jedoch anders. Der Einsatz eines Löschzuges sei auf jeden Fall gerechtfertigt gewesen. Auch der Einsatz der FF wäre kostenpflichtig gewesen. Zudem hat die Klägerin durch ihr Verhalten den Einsatz der Feuerwehr notwendig gemacht und müsse deswegen auch die Kosten als Folge ihres Fehlverhaltens bezahlen. (Ein Hoch auf unsere bayerische "Verordnung zur Verhütung von Bränden")
Details unter Urteil vom 22.07.2011, Az.: 133 C 5875/11
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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