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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTüröffnungswerkezug unter Verschluss8 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Taunusstein / Hessen707697
Datum25.12.2011 14:17      MSG-Nr: [ 707697 ]5922 x gelesen

Hallo Zusammen,
mit diesem thread möchte ich keine Diskussion auslösen, ob etwas Sinn macht oder nicht.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es ein Gesetz (Verodnung/ Erlass) in dem geregelt ist, dass das Türöffnungswerkzeug unter Verschluss
zu sein hat (extra Schließfach im Fahrzeug).
Wenn es so eine gesetzliche Grunslage gibt, würde es mich interessieren, wo ich es nachlesen kann.
Weihnachtliche Grüße
Sebastian



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 25.12.2011 14:17 Seba7sti7an 7W., Taunusstein
 25.12.2011 14:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.12.2011 14:27 Seba7sti7an 7W., Taunusstein
 25.12.2011 14:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.12.2011 15:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
 25.12.2011 18:27 Adol7f H7., Rosenheim
 25.12.2011 19:10 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 25.12.2011 19:59 Knut7 K.7, Nordendorf

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