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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 710685 | ||
Datum | 16.01.2012 22:47 MSG-Nr: [ 710685 ] | 10497 x gelesen | ||
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Geschrieben von Harald S. Helfer Springt aus dem Boot ins Wasser, Er verschätzt sich mit der Wassertiefe und zerstört sein Knie - keine Kostenübernahme wegen Übergewicht. Zusammenhang Fragezeichen? Fett sorgt bekanntlich für mehr Auftrieb. Entsprechend dürfte das die Verletzungen gemindert haben... (Ich darf das sagen. Habe selbst erhöhten Auftrieb.) Also manchmal frage ich mich schon! MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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