Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Klage vor Finanzgericht wegen Werbungskosten bei Werkfeuerwehr | 5 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 711924 |
Datum | 24.01.2012 18:03 MSG-Nr: [ 711924 ] | 5080 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Zur Information:
Ich habe vor Jahren auf eigene Kosten der LKW-Füherschein gemacht um so eine Voraussetzung für die Übernahme in den EFD der Werkfeuerwehr zu erfüllen.
Als nebenberuflicher Werkfeuerwehrmann sind alle meine WF-Stunden Arbeitszeit. Hinzu kommt noch eine zusätzliche finanzielle Entschädigung für die Belastungen durch den Feuerwehrdienst.
Entsprechend habe ich beim Finanzamt Erlangen die Füherscheinkosten als Werbungsksoten geltend gemacht. Das FA will diese Werbungskosten nicht anerkennen und argumentiert mit - nicht zutreffender - ehrenamtlicher Tätigkeit bei der Feuerwehr und war im mehrjährigen Einspruchsverfahren nicht bereit diese Werbungskosten (ihr wisst ja was der C-Führerschein kostet) anzuerkennen.
Deswegen habe ich jetzt Klage gegen das FA beim Finanzgericht in Nürnberg eingereicht.
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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