News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Werden die LFKatS eigentlich in den Grundschutz einbezogen? | 21 Beiträge | ||
Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 713474 | ||
Datum | 08.02.2012 11:54 MSG-Nr: [ 713474 ] | 9787 x gelesen | ||
Diese Frage hab ich mir gestellt, da ich einige Wehren kenne, die dieses neue LFKatS als einzigstes fahrzeug haben und die vorherigen an andere Abteilungen verteilt wurden. Meines Wissens kommt der Bund ja für die Unterhaltskosten auf. Kann das die jeweilige Feuerwehr dann als vollwertiges Einsatzfahrzeug nutzen? Gibts da keine Einschränkungen? Meldet sich die FW in einem Großschadensfall komplett ab, falls das LF mal irgendwo eingesetzt werden sollte? Ich gestehe ich hab jetzt keine Suche hier genutzt und hab auch so verschiedene Aussagen mitbekommen, daher meine Frage. | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|