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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema pssst..., oder doch nicht pssst... - Wie darf sich ein Auto anhören?19 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP713801
Datum10.02.2012 12:40      MSG-Nr: [ 713801 ]12662 x gelesen

Nachdem wir vor kurzem den Geistesblitz eines Anhängers der demokratischen Petitionssekte über die Lautstärke unserer Hupen und Tröten bewundern durften, und wir auch wieder über die Vor- und Nachteile eines Presslufthorns diskutieren, kann man jetzt einen Meilenstein im Artenschutz unseres Sondersignals vermelden: Es soll auf europäischer Ebene festgelegt werden, dass sich Elektrofahrzeuge, die man eigentlich nicht hört, die man aber nun doch hören können soll, nicht so bemerkbar machen dürfen, dass sie sich wie Rettungsfahrzeuge anhören. Vereinfacht gesagt.

Gut, die Idee, durchgängig laufende Martinshörner auf Elektrofahrzeuge zu basteln, damit die Fußgänger nicht darüber stolpern, würde vermutlich so schnell gar nicht aufkommen, oder schnell wieder verschwinden, weil einem handelsüblichen Europäer diese Dauerbeschallung, wenn man mal ehrlich ist, doch schnell auf den Sack gehen dürfte.

Aber zur 100%igen Sicherheit ist es natürlich besser, wenn man eine

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen


entwirft, die u.a. ein Acoustic Vehicle Alerting Systems (AVAS) für Straßentransportfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Elektrohybridantrieb regeln wird. Und wenn Europa regelt, dann regelt Europa i.d.R. regelmäßig klar, deutlich, präzise und umfassend.
Wer das oben verlinkte, hauptsächlich umfassende Werk jetzt schon selbst gelesen hat, haha selbst schuld, für den Rest fasse ich das wesentliche mal kurz zusammen:

Ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ist eine schallerzeugende Einrichtung, mit der Fußgänger und gefährdete Verkehrsteilnehmer gewarnt werden sollen.Aha. Soweit klar.

Das AVAS muss mindestens im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von 20 km/h sowie, falls für die entsprechende Fahrzeugklasse von Bedeutung, beim Rückwärtsfahren automatisch ein Geräusch erzeugen. Wenn das Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist, der innerhalb des vorstehend definierten Bereichs in Betrieb ist, muss das AVAS unter Umständen kein Geräusch erzeugen.Muss, muss nicht. Auch klar. Oder?

Das vom AVAS zu erzeugende Geräusch sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen, z. B. durch eine automatische Veränderung des Geräuschpegels oder von Merkmalen gekoppelt an die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.Es ist ja auch für den Fahrer leichter, wenn er hört, ob er gerade positiv oder negativ beschleunigt.

Bei Fahrzeugen, die über eine akustische Warneinrichtung für das Rückwärtsfahren verfügen, ist es nicht erforderlich, dass das AVAS beim Rückwärtsfahren ein Geräusch erzeugt.Macht Sinn, oder?

Das AVAS kann über einen Schalter verfügen, mit dem der Betrieb des Systems vorübergehend unterbrochen werden kann (Unterbrechungsschalter).Gott sei Dank, man will ja doch mal seine Ruhe, wenn man schon ein ruhiges Auto kauft.

Der Betrieb des AVAS sollte nach dessen Unterbrechung mit dem Unterbrechungsschalter wieder in Betrieb genommen werden können. Ein Inbetriebnahmeschalter wäre evtl. besser geeignet, den unterschiedlichen Funktionen Rechnung zu tragen?

Wenn in einem Fahrzeug ein Unterbrechungsschalter montiert ist, sollte dieser so angebracht sein, dass der Fahrer ihn problemlos finden und betätigen kann.Ja, klingt plausibel. Dem Arbeitskreis, der diesen Absatz erarbeitete, sei Dank gesagt.

Wenn ein Unterbrechungsschalter eingebaut ist, sollte das Fahrzeug jedoch auch mit einer Vorrichtung ausgestattet sein, die dem Fahrer im Fahrersitz den Unterbrechungszustand des AVAS anzeigt.Und wenn der Fahrer im Beifahrersitz sitzt? Oder soll die Anzeige etwa in den Sitz eingebaut werden? Da besteht wohl noch Klärungsbedarf.

Die folgenden sowie ähnliche Geräusche sind jedoch nicht zulässig:
(i) Geräusch einer Sirene, einer Hupe, einer Glocke oder eines Rettungsfahrzeugs;
(ii) Alarmgeräusch, z. B. Feuer-, Diebstahl- oder Rauchalarm;
(iii) unterbrochenes Geräusch
Schade, ich wollte schon einen Opel Ampera mit E57-Soundsystem bestellen, das ist dann wohl so gar nicht erlaubt. Ist hier einer, der sowas als Freundschaftsdienst installieren könnte? Merken die in Europa doch eh nicht, bei den ganzen, teils großen (siehe hier), teils kleinen (siehe ) Problemen, die dort noch alle zu bewältigen sind.

Aber immerhin sind damit nun auch die Geräusche der Rettungsfahrzeuge, Feuermelder und Rauchmelder ausdrücklich nicht zulässig - das ist doch prima. Einerseits ist das eine Form des Artenschutzes für gefährdete Hörnchen und Trötchen, andererseits ist das der Punkt, der dazu führt, dass ich euch diesen Kram hier als fachbezogen verkaufen kann, und es keiner als völlig OT brandmarken kann. Ätsch.

Es gibt übrigens auch Geräusche, die nicht ausdrücklich nicht zulässig sind, sondern nur "vermieden werden sollten". Das wären zum einen:
Geräusche, bei denen das Erkennen als Fahrzeug erschwert ist und/oder seine Betriebsarten nicht erkennbar sind (z.B. Beschleunigung,
Verlangsamung).
Ja, stimmt, das wäre natürlich blöd und sollte daher schon vermieden werden.

Viel wichtiger ist aber der andere Punkt, und an dieser Stelle darf ich euch bitten, erhebt euch, stellt euch einen kleinen Trommelwirbel vor, lasst euch auch nicht von Alarmen dabei stören, und verinnerlicht den weiteren Punkt, welche Geräusche ihr bei schallerzeugenden Einrichtungen an euren Straßentransportfahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder Elektrohybridantrieb vermeiden solltet:


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Na, ist doch einleuchtend:


Melodien, Tier- und Insektengeräusche


Mein nächstes Auto fährt übrigens mit Benzin.


PS: Wenn ihr nicht wisst, was ihr davon halten sollt, ist das nicht schlimm. Der Bundesrat beschließt das ja noch, ob wir das gut finden. Natürlich muss das wohl überlegt sein, weshalb auch ausgiebige Vorberatungen
  • im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (vermutlich wegen den Tieren und Insekten)

  • im Verkehrsausschuss (vermutlich wegen den Fahrzeugen) sowie

  • im Wirtschaftsausschuss (vermutlich, weil solche Verordnungen in Wirtschaften erarbeitet werden)
erfolgten.


PPS: Ich wollte diesen Entwurf ausdrucken, seitdem sagt mein Drucker mir "Bitte Toilettenpapier einlegen" - wie kriege ich jetzt diese Meldung wieder weg?


PPPS: Schönes Wochenende, Forum.


PPPPS: Gute Nacht, Europa.


Aus der Betriebsanleitung meines 2010 neu gekauften Toasters:
"Dieses Gerät ist nicht für den Betrieb unter Wasser geeignet!"
Bei der Fusszeile müsst ihr den Beitrag nicht ganz so ernst nehmen...

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 10.02.2012 12:40 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 10.02.2012 12:51 Thom7as 7K., Hermeskeil
 10.02.2012 13:07 ., Thierstein und Magdeburg
 10.02.2012 13:14 Thom7as 7K., Hermeskeil
 10.02.2012 14:48 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 10.02.2012 13:38 Jan 7M., Saarbrücken
 10.02.2012 14:01 Rein7hol7d B7., Kirchenpingarten
 10.02.2012 14:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.02.2012 17:16 Anto7n K7., Mühlhausen
 11.02.2012 09:45 Hara7ld 7S., Köln
 11.02.2012 12:09 Heik7o E7., Helgoland
 11.02.2012 15:05 Anto7n K7., Mühlhausen
 13.02.2012 10:01 Hara7ld 7S., Köln
 13.02.2012 11:20 Heik7o E7., Helgoland
 13.02.2012 12:32 Hara7ld 7S., Köln
 13.02.2012 13:22 Heik7o E7., Helgoland
 10.02.2012 14:59 Denn7is 7E., Menden
 10.02.2012 22:33 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 10.02.2012 22:54 Sasc7ha 7H., Zusmarshausen

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