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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSicherheitsbestimmungen zu Veranstaltungen in geschlossenen Zelten9 Beiträge
AutorFlor8ian8 G.8, Sangerhausen - Magdeburg / Sachsen-Anhalt715331
Datum23.02.2012 15:58      MSG-Nr: [ 715331 ]3679 x gelesen

Hallo,

ich bin auf der Suche nach dem oben genannten in Form von Verordnungen, Richtlinien oder Gesetzen etc.

Mich interessiert also, woher ein Veranstalter (speziell in Sachsen-Anhalt, gerne aber auch deutschlandweit) Richtwerte über maximale Besucherzahlen pro Fläche, Anzahl und Art der vorzuhaltenden Feuerlöschgeräte usw. entnehmen kann. Einzelne Informationen konnte ich schon der Versammlungsstättenverordnung entnehmen, jedoch ist diese bei manchen Angaben sehr freizügig bzw. nennt überhaupt keine konkreten Zahlen (wie eben maximale Besucherzahlen). Außerdem ist die VStättVO eher für feste Versammlungsstätten und nicht für kurzzeitige, wie eben Zelte, ausgelegt.

Vorrangig suche ich nach Infos für Zeltflächen unter 1000m² und Besucherzahlen unter 1000, also keine Großveranstaltungen.


Vielen Dank im Voraus!


Ich äußere hier nur meine eigene Meinung.
http://www.feuerwehroberroeblingen.net/

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 23.02.2012 15:58 Flor7ian7 G.7, Sangerhausen - Magdeburg
 23.02.2012 16:13 Ansg7ar 7S., Bad Bentheim
 23.02.2012 16:25 Flor7ian7 G.7, Sangerhausen - Magdeburg
 23.02.2012 16:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 23.02.2012 16:44 Dany7el 7R., Hilden
 23.02.2012 16:53 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 23.02.2012 17:02 Flor7ian7 G.7, Sangerhausen - Magdeburg
 23.02.2012 19:06 Chri7sti7an 7F., Fürth
 23.02.2012 16:55 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg

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