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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urheber- und Presserechts im Rahmen einer öffentlichen Diskussion | 4 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 716024 | ||
Datum | 28.02.2012 15:50 MSG-Nr: [ 716024 ] | 3169 x gelesen | ||
Hallo Forum, bei uns findet gerade eine hitzige politische Debatte zur zukünftigen Gestaltung der Fw-Landschaft statt, mit doch recht verhärteten Fronten. Nun hat eine Seite Infografiken publiziert, die nach unserer Auffassung jedoch völlig anderes Aussagen bzw. zu anderen Schlüssen führen müssten, als wie sie von den Urhebern (bzw. genauer: dem Auftraggeber) gezogen werden. Ist aber für nicht mit Details vertraute Außenstehende so schön greifbar dargereicht, dass damit ein Eindruck an der Realität vorbei vermittelt wird. Gibt es aus rechtlicher Betrachtung eine Möglichkeit, die fraglichen Grafiken im Rahmen der eigenen öA zur Diskussion zu stellen? Sowohl zum einen auf die Homepage bezogen als auch auf mögliche Presseartikel. Lager A hat also von Person X Skizzen fertigen lassen und als Infomaterial verbreitet, die wir als Lager B gerne mit entsprechenden Markierungen etc. als unrichtig darlegen wollen. Gibt es die journalistische Freiheit und das Presserecht her, die Grafiken als Gegenstand des Streits zu zitieren? Wäre ja nur veranschaulichendes Beiwerk zum Artikel. Andererseits aber zugleich eine komplette Wiedergabe der Grafik an sich. Oder gibt es Workarounds, wie beispielsweise die Grafiken als Schautafel aufzuhängen, anhand dessen jemand etwas (der Journalisten-Kamera) erläutert und besondere Brennpunkte mit Pinnadeln markiert zu sehen sind? Wo sind da die Grenzen des Urheber- und Presserechts? anonyme Grüße :-) | ||||
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