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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entgeld von Ausbildung und Einsätzen | 20 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 E.8, Schallstadt / Baden-Württemberg | 718108 | ||
Datum | 15.03.2012 17:45 MSG-Nr: [ 718108 ] | 9415 x gelesen | ||
Hallo, ich bin selbst kein Feuerwehrmann, mache aber eine Forschung zu Feuerwehr und Ehrenamt. Ich habe nun im Feuerwehrgesetz (BW) nachgelesen, dass Einsatzzeiten und Ausbildungszeiten ersetzt werden können. Entweder nach dem tatsächlichen Lohnausfall, oder nach in einer Satzung festgelegten Sätzen. Was heißt das denn in der Praxis? Ich würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen würdet, wie das bei euch in der Freiwilligen Feuerwehr geregelt ist. Vielen Dank schon mal | ||||
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