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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 721526 | ||
Datum | 13.04.2012 18:04 MSG-Nr: [ 721526 ] | 57747 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Wenn es so einfach wäre. Es ist so einfach, nur ist nicht der Wille da, es so einfach zu machen! Geschrieben von Sebastian K. Das hier ist ein klassischer Fall, wo das "Ehrenamt" nur vorgeschoben wird. Woher diese laufende Einnahme kommt, muss ja kein Ehrenamt sein. Hier hat es halt jetzt mal eine Feuerwehrkameradin erwischt, das spielt aber für den zu klärenden Sachverhalt keine Rolle. Was wird denn hier vorgeschoben? Es sind "Einnahmen", die sich aus dem Ehrenamt als Aufwandsentschädigung generieren. Also schonmal ein gewisser Unterschied zu z.B. "Einnahmen" als Trainer eines Sportvereins. Auf der einen Seite wird ein Dienst für den Staat geleistet der mit Aufwand und Kosten verbunden ist, wofür es eine entsprechende AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG gibt. Ich kenne konkret und im Details nur die "Feuerwehr-Entschädigungsverordnung" für RLP logischerweise aber in den restlichen 15 Bundesländern schaut es nicht anders aus. Auf der anderen Seite erhält man sonstige Leistungen vom Staat, die einem erstmal zustehen. Wenn diese erstgenannten Zahlungen aufgrund bürokratischer Spitzfindigkeiten zu einer Schmälerung irgendwelcher anderer mir zustehender Zahlungen führen würden, dann wäre ich aber auch schneller "raus" als du "Ehrenamt" sagen könntest. Denn damit geschieht genau das, was per Gesetz eigentlich verhindert werden soll, man wird mit Ehrenamt schlechter gestellt als ohne! | ||||
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