Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | CSA zu Brandbekämpfung - Information aus Sicherheitsdatenblatt | 38 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 723507 |
Datum | 03.05.2012 13:38 MSG-Nr: [ 723507 ] | 12662 x gelesen |
Chemiekalienschutzanzug
Chemiekalienschutzanzug
Chemiekalienschutzanzug
Hallo,
im Rahmen der Einführung eines neuen Gefahrstoffes in unserem Unternehmen ist mir folgender Sachverhalt im Sicherheitsdatenblatt aufgefallen:
"Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen."
Da es sich in diesem Fall um ein Schmierfett (Handelsüblich) handelt, wäre ich nie im Leben (ohne Einsicht in das Sicherheitsdatenblatt) darauf gekommen auch nur einen Gedanken an den Einsatz eines CSA zu verschwenden.
Nach meinen bisherigen Erfahrungen und der gelebten Praxis, wird eine Brandbekämpfung im entsprechenden Bereich (z.B. KFZ-Werkstatt) ja standardmäßig ohne CSA gefahren.
Jetzt meine Frage, insbesondere an den Bereich der Werkfeuerwehren:
- Wie habt Ihr das, insbesondere im Hinblick auf Gefährdungsbeurteilung und PSA-Kartaster, gelöst?
- Verwendet Ihr aufgrund der doppelten Gefährdung (Chemie und Feuer) ggf besondere CSA wie z.B. den Silverflash oder den H-CSA 4000?
- Wie bekomme ich die Standard Bekleidung (HUPF Brandschutzanzug) in einer Gefährdungsbeurteilung, entgegen der Aussage aus dem Sicherheitsdatenblatt, dargestellt?
Danke schon im Voraus für eure Infos!
Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.
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| 03.05.2012 13:38 |
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Oliv7er 7R., Wettenberg | |