Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kostenpflicht bei PKW-Bränden | 19 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 723540 |
Datum | 03.05.2012 22:28 MSG-Nr: [ 723540 ] | 3666 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Geschrieben von Mathias W.
bei uns werden Pkw-Brände von der Gemeinde abgerechnet. Soweit ich weiß ohne Probleme.
Psst, dann sollte man das NBrandSchG (pdf, 159kb) bei Euch nicht so an die große Glocke hängen...
Im NBrandSchG steht
§26 Kosten
Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und der Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistung zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Ansprüche auch Ersatz der Aufwendungen nach allgemeinen Vorschriften bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachungvon Gefahr oder Schäden und gegen Verursacherin Fällen der Gefährdungshaftung bleiben unberührt. (Hervorhebung durch mich)
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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| 03.05.2012 19:18 |
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Mari7o R7., Regis-Breitingen |
| 03.05.2012 19:25 |
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Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu) |
| 03.05.2012 19:25 |
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., Dortmund | |