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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaGrenzen der Schweigepflicht13 Beiträge
AutorTobi8as 8L., Schwetzingen / B-W724549
Datum13.05.2012 22:55      MSG-Nr: [ 724549 ]7864 x gelesen

Guten Abend,

folgende Situation habe ich erlebt und bin an euren Ideen interessiert, wie ihr gehandelt hättet.

Einsatzmeldung "Krampfanfall"; nach der Ankunft steht ein PKW mit Unfallspuren neben der Fahrbahn; laut Ersthelfern habe die Fahrerin am ganzen Körper gezittert und sei danach bewußtlos gewesen; inzwischen läuft sie wieder herum und ist orientiert.

Anamnese: Epilepsie seit mehreren Jahren; Amnesie für das Unfallereignis; sie habe heute mehr von ihrer antiepileptischen Medikation genommen, da sie sich nicht gut gefühlt habe, von daher sei jetzt mit keinem Anfall mehr zu rechnen; letzter Anfall vor mehreren Wochen

Sie will nicht mit ins Krankenhaus, sondern weiterfahren...

Vorteile für mich:
- Polizei vor Ort und erklärt das Fahrzeug für fahruntauglich
- Patientin ist damit einverstanden, daß ich mit der Polizei über ihren gesundheitlichen Probleme rede

-> Polizei kassiert den Führerschein ein.

Was, wenn
a) die Patientin keine Entbindung von der Schweigepflicht vornimmt?
b) keine Polizei alarmiert ist und der Patient in sein fahrbereites Auto steigt?

Viele Grüsse

Tobias

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 13.05.2012 22:55 Tobi7as 7L., Schwetzingen
 13.05.2012 23:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.05.2012 01:17 Lutz7 R.7, Weener
 14.05.2012 05:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2012 06:19 Tobi7as 7L., Schwetzingen
 14.05.2012 06:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2012 08:10 ., Viskafors
 14.05.2012 09:25 Andr7eas7 V.7, Uetze
 14.05.2012 10:45 Anto7n K7., Mühlhausen
 14.05.2012 10:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.05.2012 11:33 Andr7eas7 V.7, Uetze
 14.05.2012 11:47 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 14.05.2012 09:59 gesperrt

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