Rubrik | Einsatz |
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Thema | 'überörtlicher' Einsatz - Fw im Ausland | 86 Beiträge |
Autor | Kars8ten8 N.8, Ottendorf / Sachsen | 726466 |
Datum | 03.06.2012 15:58 MSG-Nr: [ 726466 ] | 41280 x gelesen |
Infos: | 01.06.12 Abkommen zwischen der Schweiz und der BRD über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
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hier die Details..:
Begründung der Notwendigkeit der Vereinbarung
Zum Zusammenwachsen in Mitteleuropa gehören im nachbarlichen Grenzverkehr auch die gegenseitige Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung oder die technische Hilfeleistung auch unterhalb der Schwelle von Katastrophen.
Während für den Katastrophenfall eine gesetzliche Regelung in Form einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Tschechien besteht, fehlt bisher eine solche für Einsätze unterhalb der Schwelle von Katastrophen.
Aus diesem Grund wurde die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern erarbeitete Mustervereinbarung über die grenzüberschreitende Hilfeleistung und Zusammenarbeit im Brandschutz inhaltlich ausgestaltet, aus praktischer Sicht fortgeschrieben und zwischen der tschechischen und deutschen Seite abgestimmt.
Während die Zuständigkeit für die Leitstelle in der Tschechischen Republik beim Feuerwehrrettungskorps des Bezirkes Ústí nad Labem liegt, sind dies auf deutscher Seite die damals noch bestehenden vier Landkreise.
Durch die Verpflichtung, der für die aneinandergrenzenden Leitstellenbereiche zuständigen Behörden innerhalb dieser Vereinbarung zusammenzuarbeiten, sind damit auch wichtige Details hinsichtlich der das Hilfeersuchen entgegennehmenden und alarmierenden Stellen geregelt. Somit ist diese Vereinbarung die Basis, dass die für die Bewältigung von Ereignissen notwendigen kurzen Reaktions- und Eingriffszeiten der angeforderten Kräfte und Mittel auch für Alltagseinsätze - also unterhalb der Katastrophenschwelle sichergestellt werden.
Insbesondere für grenznahe deutsche und tschechische Kommunen eröffnet sich damit die Möglichkeit, die auf beiden Seiten vorgehaltene Technik und das Personal gemeinsam und effektiv für den Schutz der Bürger und deren Eigentum, ohne das trennende politische Grenzen dafür ein Hindernis sind, einzusetzen.
Unter diesen Voraussetzungen fassten damals 54 deutsche Städte und Gemeinden der Landkreise Bautzen (11), Löbau-Zittau (6), Sächsische Schweiz (21) und dem Weißeritzkreis (16) Beschlüsse, dieser Vereinbarung beizutreten und die Unterschriftsbefugnis den jeweiligen Landräten zu übertragen. Auf der tschechischen Seite betrifft dies 23 Städte und Gemeinden, welche die Unterschriftsbefugnis dem Direktor des Feuerwehrrettungskorps des Bezirkes Ústí nad Labem übertrugen. Damit ist das Vielfache politische Bekenntnis zu einer generellen Zusammenarbeit, sowohl beim operativen Einsatzgeschehen als auch bei sonstigen Aktivitäten, wie Schulungen, Weiterbildungen Teilnahme an Wettkämpfen und Wettbewerben sowie der Optimierung der Einsatztechnik dokumentiert.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wird den unteren Brandschutz- Rettungsdienst und Katastrophenschutzbehörden der Landratsämter und dem Direktorat des Feuerwehrrettungskorps des Bezirkes Ústí nad Labem die weitere fachliche Abstimmung übertragen. Sie besitzen damit die Legitimation, alle im Zusammenhang mit der praktischen Anwendung stehende Fragen zu klären. Das Ergebnis wird dann in einem besonderen Alarm- und Einsatzplan zur grundsätzlichen Möglichkeit der grenzübergreifenden Hilfeleistung festgeschrieben. Dieser wird jährlich aktualisiert.
Grundlegende Inhalte der Vereinbarung
Gegenseitige Hilfeleistung ohne Rechtsanspruch kann angefordert werden, wenn
- ein Brand nicht mit eigenen Kräften und Mitteln gelöscht werden
- wenn die Gefahr des Übergreifens des Ereignisses auf das benachbarte Staatsgebiet besteht
- wenn Spezialtechnik bei der Brandbekämpfung, technischen Hilfeleistung und Personenrettung dringend benötigt wird
Modalitäten der Alarmierung und gegenseitigen Information
- Festlegungen zu den die Alarmierung der deutschen und tschechischen Feuerwehren realisierenden Leitstellen
- Festlegungen zur Information der Bundespolizei bzw. tschechischen Grenzpolizei
Aussagen zur Kostentragung
- Kostentragung nach dem Solidarprinzip (Kosten der Hilfeleistung trägt die Hilfe leistende Gemeinde - die um Hilfe ersuchende Gemeinde kann diese Kosten aber auch erstatten)
- Festlegungen zur logistischen Versorgung durch Hilfe ersuchende Gemeinde in Deutschland bzw. dem FWRK des Bezirkes Ústí nad Labem in der tschechischen Republik.
Versicherungsschutz / med. Hilfe
- Gegenseitige Erklärung zum Deckungsschutz, auch für das jeweilig andere Hoheitsgebiet.
- Zusicherung für unaufschiebbare medizinische Hilfe
Alarm- und Einsatzplanung
- Legitimation des Direktorat des FWRK des Bezirkes Ústí nad Labem und der unteren Brandschutz- Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden im Auftrag der am Vertrag beteiligten Gemeinden einen Alarm- und Einsatzplan zur grundsätzlichen Möglichkeit der grenzübergreifenden Hilfeleistung zu erstellen und darin die Details der praktischen Anwendung zu klären
- periodische Abstimmung und Aktualisierung des Dokumentes zwischen der deutschen und tschechischen Seite sowie den der Vereinbarung beigetretenen Städten und Gemeinden
Sonstige Zusammenarbeit
- Zusicherung sich gegenseitig zu Übungen einzuladen und daran teilzunehmen
- Vertiefung der Zusammenarbeit auch durch Schulungen, Weiterbildungen, Teilnahme an Wettkämpfen und Wettbewerben und der Optimierung der Einsatztechnik
Gültigkeit
- Unbefristet, aber jederzeit die Möglichkeit, entsprechend der Notwendigkeit ergänzende Bestimmungen einfließen zu lassen, welche nach der Abstimmung beider Seiten und der Fertigung einer übereinstimmenden Erklärung automatisch Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung werden
- Möglichkeit die Vereinbarung jederzeit sich der rasant vollziehenden politischen und rechtlichen Entwicklung dynamisch anzupassennull
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