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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Rettungsdienst Bedarfsplanung - rechtliche Aspekte | 3 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 M.8, Germing / | 726667 | ||
Datum | 05.06.2012 09:39 MSG-Nr: [ 726667 ] | 2830 x gelesen | ||
Guten Tag zusammen, ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Bedarfsplanung. Dabei sind mir einige Punkte unter dem rechtlichen Aspekt betrachtet nicht ganz klar. In einigen Ländergesetzen zum Rettungsdienst ist die Forderung nach einem Bedarfsplan wortwörtlich verankert (NRW) in anderen wiederum ist von "entsprechend dem Bedarf" die Rede. Wie verhält es sich nun wenn der Leistungsträger per Gesetz verpflichtet ist einen Bedarfsplan aufzustellen, dieser Forderung aber nicht nachkommt? Konsequenzen? Wie ist die rechtliche Bewertung und die Konsequenzen, wenn ein Bedarfsplan aufgestellt wird, dieser aber nicht eingehalten wird (weniger Fahrzeuge eingesetzt als im Bedarfsplan errechnet) und es a) zu einem Schaden kommt (Person verstirbt da RD zu spät) b) es zu keinem Schaden kommt Welchen rechtlichen Charakter hat ein Bedarfsplan, und zu welchen juristischen Bewertungen kann er herangezogen werden ("Gutachtencharakter"?) Gibt es Urteile zum Thema Bedarfsplanung? Vielen Dank. Andreas | ||||
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