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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBefreiung und Gleichstellung von ha BF/ WF-Angehörigen5 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern728344
Datum19.06.2012 15:48      MSG-Nr: [ 728344 ]3401 x gelesen

Hallo zusammen,

ich hätte da zwei Fragen, die ihr mir vielleicht beantworten könnt.

Erstens:
irgendwo habe ich mal gehört, dass hauptberufliche Berufs-/ Werkfeuerwehrleute von der Pflicht, bei einem Schadensereignis Erste Hilfe zu leisten, befreit sind, sofern diese gerade auf dem Weg zum Dienst sind.

Kann mir jemand auf die schnelle sagen, wo ich das nachlesen kann, bzw. ob das überhaupt richtig ist?
Oder gelten hier Ländervorschriften?



Meine zweite Frage ist eher rein informativer Natur.

Heißt es bei einer Werkfeuerwehr nicht eigentlich "Arbeitskleidung" und "ich gehe zur "Arbeit"", anstelle von "Dienstkleidung" und "ich habe heute "Dienst""?
Mir wurde das nämlich mal so erklärt, dass zum Dienst erscheinen eigentlich nur Beamte können.

Gibt es da echt eine genaue (rechtliche) Trennung oder hat es sich einfach eingebürgert, bei den WFen sich des gleichen Sprachgebrauchs zu bedienen?



Vielen Dank schon mal und schönen Abend noch



Gruß

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

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 19.06.2012 15:48 Chri7sto7ph 7R., Berching
 19.06.2012 15:51 ., Dinslaken
 19.06.2012 16:18 Lars7 J.7, Krefeld
 19.06.2012 16:19 ., Dinslaken
 19.06.2012 20:49 ., Ergolding

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