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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Transport von Druckgasflaschen / ADR | 11 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW | 728467 | ||
Datum | 20.06.2012 20:04 MSG-Nr: [ 728467 ] | 4718 x gelesen | ||
Hallo Forum, hier mal eine "Definitionsfrage" an diejenigen, die sich vielleicht schon mal damit auseinander setzten mussten ;-) Es geht um die genannten Personen, die nachstehend in der ADR (Bußgeldkatalog) genannt werden. Fahrzeugführer ist ja eindeutig... wer ist aber bei Feuerwehr(s) als z.B. Auftraggeber zu sehen? Der GF/EL, der das Herstellen der Einsatzbereitschaft anordnet? Wer mir entsprechende Definitionen in Anwendung auf die Feuerwehr nennen kann... immer her damit! - Beförderer (Die Organisation ???) - Absender (Der Gerätewart ???) - Auftraggeber (Der EL???) - Verlader (Der FM[SB]) - Verpacker (Der Anwender???) Gerne auch als PN! Zusammenhang: Transport von PA und Druckgasbehältern außerhalb §§35 38 StVO in Fahrzeugen. Danke und Gruß Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | ||||
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