Hallo,
ich suche eine gut formulierte rechtlich Definition, was man unter einer angemessenen Sanitätswache zu verstehen hat. Keine Handreichung zur Dimesionierung, sondern eine in Juristendeutsch abgefasste allgemeine Definition, die auf Veranstaltungen zwischen 5000 und 20000 Personen (Bühnenkonzerte) zutreffend ist.
Eine klare Definition hilft dabei, die Sanitätswache nicht zu gering, aber auch nicht zu hoch anzusetzen. Dabei muss man erkennen, wo der Übergang zum außergewöhnlichen Ereignis ist, also auch ab wann die Stadt oder der Landkreis in der Verantwortung kommt, deutlich wird.
Grüße
Marco
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