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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rettungsgasse | 17 Beiträge | ||
Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 729391 | ||
Datum | 01.07.2012 19:38 MSG-Nr: [ 729391 ] | 8673 x gelesen | ||
Wie sieht genau die Rechtslage aus ;.... Fallbeispiel; Autobahn -einsatz dort Stau vor der Unfall stelle, Feuerwehr trifft mit Fahrzeug ein (Alarmmäßig mit Blaulicht und Martinshorn) und es bildet sich keine gescheite Rettungsgasse ,manche Autofahrer reagieren nicht /LKW's haben durch zu dichtes auffahren keine möglichkeit zur seite zufahren,jetzt reagiert der Fahrzeugführer des Feuerwehrfahrzeug und weicht aus auf den Standstreifen....... Meine Meinung dazu ist ;auf garkeinen fall ausweichen auf den standstreifen und auf bilden der rettungsgasse bestehen,die frage ist nähmlich wie verhält es sich rechtlich wenn man auf den standstreifen wechselt und dort dann doch noch ein pkw auf den standstreifen wechselt und dadurch ein unfall entsteht... Hätte gerne eure FACHLICHE Meinung zu dem Thema Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | ||||
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