Geschrieben von Ulrich C.mal sehen, wann hier der erste drauf kommt, den Bologna-Prozess auch hier anzusetzen...
Frage mich, ob das Jahr Ausbildungszeit wirklich soviel mehr an Qualität bringt - bzw. ob man die nicht über ganz andere Dinge kontrollieren und verbessern müsste/sollte/könnte.
wen das erfüllt wird:Die Zielvorgabe der deutschen Umsetzung des Bologna-Prozesses beträgt, dass Studierenden im Jahr 1.800 Arbeitsstunden für ihr Studium aufzuwenden haben. Diese Arbeitsbelastung ergibt sich daraus, dass Studierende 40 Stunden pro Woche für ihr Studium aufwenden sollen und dies in 45 Wochen das Jahres, d. h. es werden etwa 6 Wochen Urlaub pro Jahr zugestanden, hinzu kommen akkumuliert die gesetzlichen Feiertage.[10] Daraus folgt, dass pro Semester 30 Leistungspunkte (LP) zu erwerben sind und dass pro Leistungspunkt von einem durchschnittlichen Studenten 30 Arbeitsstunden aufgewendet werden, die sich auf Präsenzzeiten, Prüfungszeiten, Selbststudium und Praktika aufteilen. Da das ECTS in der Regel so umgesetzt wird, dass Teilnoten durch studienbegleitende Modulprüfungen und gewichtet nach zugeordneten Leistungspunkten erworben werden, verteilt sich die Prüfungsbelastung gegenüber früheren Diplom- und Magisterstudiengängen mit ihren Zwischen- und Abschlussprüfungen deutlich anders und wird oft als höher wahrgenommen.
Bei der Berechnung des Workloads wird davon ausgegangen, dass Studierende weder erwerbstätig sind (jobben oder als Werkstudenten arbeiten) noch erhebliche Zeitanteile für gesellschaftliches, politisches oder familiäres Engagement aufwenden. Gegenüber früheren Diplom- oder Magisterstudiengängen, in denen lediglich die oft freiwilligen Präsenzzeiten von 20 bis 30 Semesterwochenstunden ausgewiesen wurden, die zum Teil nicht prüfungs- oder endnotenrelevant waren, wurde durch den Bologna-Prozess in vielen Studiengängen die Arbeitsbelastung oder zumindest der Leistungsdruck erhöht.
Geschrieben von Ulrich C.Aber ich hab ja davon wenig Ahnung, bin ja bei der Fw und von früher nur RH....
Stimmt deine Graduierung ist ja noch aus der Steinzeit :-)
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
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