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Niedersächsisches Brandschutzgesetz
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNBrandSchG 2012 schon gültig?2 Beiträge
AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen736403
Datum29.08.2012 20:52      MSG-Nr: [ 736403 ]2234 x gelesen

Hallo,
ist die Neufassung des NBrandSchG schon in Kraft getreten?

VG
Alex

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 29.08.2012 20:52 Alex7 D.7, Helpsen
 29.08.2012 21:02 Stef7an 7W., Edewecht

0.108


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