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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafrechtlich verantwortlich ? -->Vier kleine Kinder sterben .. | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 737947 | ||
Datum | 09.09.2012 18:41 MSG-Nr: [ 737947 ] | 4351 x gelesen | ||
Hallo, ich spalte das mal ab, ob das Thema nicht unnötig zu belasten. Geschrieben von Tim B. niemand, außer im Nachhinein die Staatsanwaltschaft, sollte es zu einem Personenschaden kommen In RLP sind auch in Bestandswohnungen Rauchmelder Pflicht (§ 44 LBauO), die Übergangsfrist ist im Juli abgelaufen. Verantwortliche sind bei Mietwohnungen wohl die Vermieter, obwohl nicht explizit genannt. Angenommen, bei einem Brand kommt eine Person ums Leben, weil Rauchmelder entweder nicht vorhanden waren oder nicht funktionierten (und auch nicht kontrolliert wurden). Ich denke, dass dann durchaus der Vermieter (oder bei einem Eigenheim der/die Eigentümer) mit Ermittlungen (und evtl. einer Anklage) wegen fahrlässiger Tötung / Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen rechnen müssen. Wie sehen das die Juristen hier im Forum ? Diese strafrechtliche Folge wäre ja für uns FW's eine enorme "Argumentationshilfe" bei der Werbung für Montage von Rauchmeldern (sorry, auch wenn's sich in diesem Zusammenhang blöd anhört). MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | ||||
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