Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schutz von Grundrechten, war: DJV, die Zweite. | 25 Beiträge |
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 739243 |
Datum | 20.09.2012 15:39 MSG-Nr: [ 739243 ] | 7867 x gelesen |
Feuerwehr
Rettungsdienst
Grundgesetz
Die Frage die ich mir bei der ganzen Pressesache stelle ist, ist es als FW nicht unsere Pflicht die Grundrechte einer Person zu schützen wenn diese es, zB aufgrund Verletzung, nicht mehr selbst kann (Garantenstellung (ist ja eher en Begriff aus dem RD, passt hier aber doch ganz gut))?
Schliesslich retten wir auch Personen aus brennenden Häusern oder aus verunfallten PKW, um ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 GG), somit ist es doch auch logisch, das wir die Würde eines Menschen schützen, indem wir entsprechende Aufnahmen verhindern, da die Würde im GG als erstes genannt wird würde ich diese sogar noch höher einstufen.
Auch die Pressefreiheit ist ein Grundrecht, wird aber erst im Artikel 5 genannt, außerdem heisst es dort im Abs 2 auch:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
mit kameradschaftlichen Grüßen
Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
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| 19.09.2012 13:34 |
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Jan 7S., Wallenhorst DJV, die Zweite.  |
| 20.09.2012 15:39 |
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Denn7is 7E., Menden | |