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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteilsbegründung zu einer Verurteilung wg. Brandstifung8 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen739949
Datum27.09.2012 08:14      MSG-Nr: [ 739949 ]2363 x gelesen

Hallo Jürgen,

aus der Urteilsbegründung
Man könne eine Brandstiftung nicht mit einer Sachbeschädigung vergleichen, so Richter Hahn, denn ein Brand sei viel gefährlicher.

gut, Du bist nicht der Richter, aber wie passt das Urteil aus Winnenden dann mit dem dann vergleichsweise milden Urteil aus Delmenhorst zusammen?

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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