Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Freistellung des Mitglieds der FF bei Gleitzeitmodellen | 16 Beiträge |
Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 746286 |
Datum | 29.11.2012 19:07 MSG-Nr: [ 746286 ] | 8009 x gelesen |
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Leitfaden Rheinland-Pfalz
Guten Abend,
in Bezug auf den verlinkten Leitfaden des Landes Rheinland-Pfalz zur Freistellung von Kameraden der FF und Helfern im KatS besteht meinerseits die Frage, ob es ähnliche Regelungen auch in anderen Bundesländern gibt.
Strittig ist in diesem Fall die Behandlung von AN bei Gleitzeit-Arbeitszeitmodellen, die meines Erachtens ein Ungleichbehandlung gegenüber anderen AN mit festen Arbeitszeiten darstellt, da AN in Gleitzeitmodellen für die ersten 2 Einsatzstunden keine Freistellung erhalten, sondern die Zeit nacharbeiten müssen (oder eben vom Zeitkonto nehmen).
Hintergrund: Unser Personalamtsleiter hat diese Regelung von einer Tagung mitgebracht und erwartet eine Stellungnahme unseres Fachbereichs (Nachtigall ich hör dir trapsen ;)).
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| 29.11.2012 19:07 |
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., Reddeber | |