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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ständige Erreichbarkeit und Folgen für jeden einzelnen | 16 Beiträge | ||
Autor | Jens8 W.8, Stein / Bayern | 746697 | ||
Datum | 05.12.2012 09:00 MSG-Nr: [ 746697 ] | 7405 x gelesen | ||
Durch den Artikel IAG Report 1/2012 Ständige Erreichbarkeit hab ich für mich folgende Fragen: Muss ich immer für die feuerwehr erreichbar sein? BayFwG Art. 6 Feuerwehrdienst => Satz zwei >Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Kann das heute noch jeder FM (SB) es auch? Folgen dieser Errecihbarkeit? "Berufskrankheit" von BF-Leuten: geht das Licht an springt man auf. Sind bei einer Freiwilligen Feuerwehr auch sollche Dinge bekannt? Beispiele: = > jeder Funkmelderähnliche Ton läst mich zucken und am Melder langen ob es meiner ist! Lösungen? Gruß Jens | ||||
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