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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zur 'Täglichen Ruhezeit' in der AZVOFeu NRW | 10 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 750367 | ||
Datum | 14.01.2013 18:22 MSG-Nr: [ 750367 ] | 11287 x gelesen | ||
Hallo Forum, folgende Fragestellung zur AZVOFeu beschäftigt mich aktuell. Unter § 3 Abs. (1) heißt es: Innerhalb eines 24 Stunden Zeitraumes beträgt die ununterbrochene Ruhezeit 11 Stunden. Bezieht sich das ebenfalls auf den Zeitraum einer 24 Stunden Schicht? Sprich; müssen innerhalb einer 24 Stunden Schicht 11 Stunden ununterbrochene Bereitschaftszeit bzw. Ruhezeit eingeplant werden? Oder bezieht sich der Begriff "Ruhezeit" auschließlich auf Zeiten vor und nach des 24 Std. Dienstes? Danke! | ||||
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