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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Schweigepflicht | 13 Beiträge | ||
Autor | Pete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz | 751180 | ||
Datum | 20.01.2013 17:25 MSG-Nr: [ 751180 ] | 6400 x gelesen | ||
Ein Problem, das hier auch schon diskutiert wurde liegt jetzt als Petition für die Bundeswehr vor. Ich würde mich freuen, wenn es einerseits Interesse, vor allem jedoch Unterstützung erfährt. Manchmal ist der Abstand zwischen Feuer- und Bundeswehr ja gar nicht so groß. Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_12/_01/Petition_38272.nc.html Zeugnisverweigerungsrecht für Vertrauenspersonen 1. Urteil BVerwG 2 WD 34.10 vom 28.06.12 2. Petition 38272 Deutscher Bundestag In dem Urteil (Bezug 1.) des Bundesverwaltungsgerichtes kamen die Bundesrichter zu dem Schluss, dass ein Disziplinargericht die Vertrauensperson (VP) über ihre Gespräche mit dem (beschuldigten) Soldaten vernehmen kann. Die VP soll dabei auch aussagen, was ihr der Soldat mit Blick auf die Verschwiegenheitspflicht anvertraut hat. Die formale Begründung lautet: Im Verfahren nach der WDO gelte die Strafprozessordnung und dort gehöre die VP nicht zu den Personen, denen ein Aussageverweigerungsrecht zusteht. Das wahrscheinliche Ergebnis des Urteils dürfte sein, dass die Vertrauenspersonen künftig in Disziplinarverfahren keine wesentliche Rolle mehr spielen. Eine solche Entwicklung kann schwerlich im Sinne der Inneren Führung sein. Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, wurde im vergangenen Dezember eine Petition eingereicht, die noch bis zum 31.01.2013 mitgezeichnet werden kann. Damit die Petition Aussicht auf Erfolg hat, müssen mindestens 50.000 Mitzeichnungen erfolgen. Hier bitte ich um Ihre Unterstützung - zeichnen Sie mit! Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_12/_01/Petition_38272.nc.html | ||||
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