Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wer gehört in eine Wehrleitung | 9 Beiträge |
Autor | Mart8in 8G., Niedertrebra / Thüringen | 752581 |
Datum | 01.02.2013 09:57 MSG-Nr: [ 752581 ] | 6532 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Liebe Kameraden
Ich habe die Frage: Wer gehört in einer Freiwilligen Feuerwehr in die Wehrleitung. Klar weis ich das der Wehrleiter von den aktiven Mitgliedern der Einsatzabteilung gewählt wird. Jedoch wer gehört noch in eine Wehrleitung? Bis jetzt bin ich der Annahme, dass der Jugendwart und der Gerätewart von den Aktiven gewählt wird und dann Automatisch in die Wehrleitung rücken. Also würde die Wehrleitung aus Wehrleiter, Jugendwart und Gerätewart, also aus den 3 Personen bestehen. Damit sind die 2 auch die Stellvertreter des Wehrleiters. Ist dies so richtig? Oder wird extra eine Stellvertreter des Wehrleiters gewählt und die Wehrleitung besteht damit aus 4 Personen? Oder liege ich ganz auf den Holzweg? Gibt es eigentlich eine Vorschrift bzw. ein Gesetz wo genau deklariert ist, wie eine Wehrleitung aufzustellen ist und aus welchen und wie vielen Personen diese besteht?
Danke für Antworten. P.S. Wir sind eine FF in Thüringen, also Thüringer Gesetz.
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| 01.02.2013 09:57 |
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Mart7in 7G., Niedertrebra | |