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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawahl16 Beiträge
AutorGerh8ard8 W.8, geisenfeld / bayern752789
Datum02.02.2013 17:56      MSG-Nr: [ 752789 ]6557 x gelesen

was bedeutet die erläuterung: bei der feststellung, ob jemand feuerwehrdienstleistender ist und damit wahlberechtigt, kommt es allein auf die formale zugehörigkeit zur freiwilligen feuerwehr als öffentlicher einrichtung der gemeinde an. solange der kommandant einen feuerwehrangehörigen nicht vom dienst völlig entbunden oder ausgeschlossen hat, ist dieser feuerwehrdienstleistender im sinne des bayfwg, auch wenn er tatsächlich keinen dienst leistet.


bedeutet das, daß der feuerwehrkommandant feuerwehrdienstleisten unbedingt vor der kommandantenwahl vom feuerwehrdienst ausschliesen soll um nur von den feuerwehrdienstleistenden gewählt zu werden die an übungen und einsätzen teilnehmen?

oder bedeutet das, daß der kommandant keinen feuerwehrdienstleistenden vom feuerwehrdienst ausschließen kann wenn er nicht an übungen und einsätzen teilnimmt.

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 02.02.2013 17:56 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
 02.02.2013 18:09 ., München
 02.02.2013 18:16 Anto7n K7., Mühlhausen
 02.02.2013 18:26 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
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 02.02.2013 18:45 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
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 02.02.2013 19:04 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
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 03.02.2013 00:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.02.2013 18:19 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 02.02.2013 18:33 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
 02.02.2013 18:36 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 02.02.2013 18:41 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
 02.02.2013 18:49 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 03.02.2013 23:22 Thom7as 7P., Berchtesgaden

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