News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auskunft gegenüber der Polizei | 6 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8S., Sinsheim / Baden | 753172 | ||
Datum | 07.02.2013 07:17 MSG-Nr: [ 753172 ] | 4805 x gelesen | ||
Hallo Kameraden, ich hoffe ich nerve nicht mit dem Thema. Ich habe die Such-Funktion benutzt, aber leider keine befriedigende Antwort gefunden. Frage: Darf ich als freiwilliger Feuerwehrmann im Einsatz der Polizei z.B. sagen, dass der Fahrer eines verunfallten Autos eine Fahne hat?. Einmal als Führungskraft und einmal als normaler Feuerwehrmann. Auf unserem letzten Schulungsabend konnten wir darauf trotz Blick in die Feuerwehrsatzung und das Landesfeuerwehrgesetz von Baden-W. keine befriedigende Antwort bekommen. In der Satzung sowie im FW-Gesetz von Ba.-Wü. steht nur: § 14 Dienstpflichten 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Aber müssen wir der Polizei aussagen oder dürfen wir oder darf nur der Kommandant oder die Führungskraft? Wenn ihr nicht genau Bescheid wisst, wenn könnte ich hierzu fragen? Vielen Dank! Mit kameradschaftlichen Grüßen, Jochen Aus den Steinen die man in den Weg gelegt bekommt, kann man sich was schönes bauen. | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|