Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerlöscher vom Ersthelfer | 9 Beiträge |
Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 753700 |
Datum | 13.02.2013 11:22 MSG-Nr: [ 753700 ] | 5661 x gelesen |
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
...Hallo Forum ,folgende Frage hab ich,wer bezahlt den Feuerlöscher den ein Ersthelfer benutzt /zur verfügung gestellt hat??
Folgendes Zenario; es brennt die Dunstabzugshaube in eine Einfamilienhaus,diese wird sofort bei der entstehug entdeckt von der Schwester des Eigentümers (die zu besuch war) sie ruft den Eigentümer (selber ist er BM bei der FF) der löscht den brand mit zwei Töpfen Wasser ,in der zwischenzeit holt die Schwester Ihren Feuerlöscher aus dem Auto ,der Eigentümer löscht mit dem Löscher die Glutnester die in der schlecht zugänglichen Abzugshaube........ Jetzt will die Versicherung den Feuerlöscher nicht bezahlen .......
Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!!
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| 13.02.2013 11:22 |
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pete7r e7., isselburg | |