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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helmlampen - privat besorgte 'PSA' für den Atemschutz - Haftung?? | 2 Beiträge | ||
Autor | Flo 8G., Schondorf / Bayern | 754818 | ||
Datum | 26.02.2013 15:00 MSG-Nr: [ 754818 ] | 2998 x gelesen | ||
Es gibt viele Threads zu Helmlampen, Handscheinwerfer, Knick-Kopf-Lampen usw wo über den Sinn und Unsinn bzw den Vor- und Nachteil der selbigen fleissig diskutiert wurde. Meine Frage in die Runde Wie schaut es bei den privat beschafften Helmlampen mit der Haftung durch die Führungskräfte einer Feuerwehr aus was passiert wenn sich die Atemschutzgeräteträger nur noch auf die Helmlampen verlassen und die Batterien diese im Einsatz verlassen es ist schwer einem zweier Trupp zu kommunizieren sein, daß neben Fluchthaube, Schlauchpaket, Feuerwehrleine, WBK, Türmarkierungsholster, Halligan-Tool und evtl Rettungstuch noch ein Handscheinwerfer mit zu nehmen ist irgendwas bleibt dann immer zurück Handscheinwerfer und knick-Kopflampen können einheitlich im Fahrzeug geladen und der Zustand über die Anzeigen kontrolliert werden. Wie erfolgt jedoch eine vernünftige Kontrolle des Ladezustandes der Helmlampen?? Akkus kann man in einem Rhythmus laden lassen, normale Batterien alle 3 Monate zwangstauschen??? Was ist wenn dieser tausch nicht gemacht wurde und der AGT im dunklen steht und etwas passiert . Bei der Untersuchung wird dann festgestellt Unfall wäre vermeidbar gewesen, ist nur wegen Ausfall der Helmlampe entstanden Macht es daher mehr Sinn den Gebrauch der Helmlampen zu zulassen, sofern es die Kameraden wünschen. Den vorgeschriebenen Zwangstausch der Batterien durch diese schriftlich bestätigen zu lassen und als redundantes System die Mitnahme von min 1 Handlampe bzw Knick-Kopf-Lampe pro Atemschutztrupp vorzuschreiben. MkG Flo | ||||
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