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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Historie des TLF 16 in RLP, war: Früher war alles besser... | 3 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 758477 | ||
Datum | 02.04.2013 20:15 MSG-Nr: [ 758477 ] | 7997 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. War noch in den späten 70ern und frühen 80ern so. Ich kenne da diverse "Stützpunktwehren" (also Hauptstandorte in den Verbandsgemeinden), die damals als einziges Großfahrzeug ein TLF16/25 vorhielten. Dazu oft noch für die damals erst flächendeckend aufkommende TH ein Kleinfahrzeug mit Rettungssatz (Unfallhilfswagen, Gerätewagen), oft als weiteres Löschfahrzeug nur ein TSF oder bestenfalls ein LF8. Da auch RWs daher noch lange nicht flächendeckend vorhanden waren, wurden eben andere Fahrzeuge mit Winde ausgestattet. Da blieb fast nur das TLF, da das einzige Großfahrzeug. Ford Transit mit 5t-Winde wäre irgendwie noch schlechter gewesen. In unserem Landkreis kenne ich daher noch einige TLF16/25 mit Seilwinde. Ich habe mir nochmal die "Fünfte Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfe [Organisationsverordnung-Feuerwehr, 5. BrandSchGDVO)" vom 23. Dezember 1975 angesehen (liegt mir als pdf vor), damals schon weitestgehend so aufgebaut wie die FwVO heute. Ein Blick auf die damalige Mindestausrüstungstabelle zeigt, wieso sich die TLF 16 damals verbreitet haben: ![]() § 2 Abs. 2 lautete damals: "Die Ausrüstungsgegenstände der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfange bereithalten. Außerdem hat jede Gemeinde mindestens ein Tanklöschfahrzeug 8 oder 16 bereitzuhalten." LF 16 waren damals schon eher die (groß)städtischen Fahrzeuge, sie tauchen ja nur bei B4 auf, damals so definiert: "Krankenhäuser, Messehallen, Einkaufszentren über 10.000 m2 Geschoßfläche. Wohn-, Büro- und Geschäftshochhäuser, Großwerkstätten mit besonderen Gefahren, große Industrieanlagen, großer Durchgangsverkehr, Bundesautobahn." Das LF 8 taucht hier nur als LF16"-Ersatz" (da in Klammern) auf... Zum Vergleich: aktuelle Ausgabe. Was damals das TLF 16 (oder 8) war, ist heute das MLF (im Sinne der Tabelle), aus dem "gesetzlichen Mindestfahrzeug" pro Gemeinde sind heute ELW, HLF 10 und MZF 2 geworden. Auch die Seilwinden an den TLF waren also damals nicht (nur) einfaches "Provisorium", weil die Winde irgendwo dran musste, sondern damalige Landesrechtsvorgabe bei den T-Risikoklassen (und am Wasser). Die Vorgaben des "Landesgesetz über das Brandschutzwesen vom 11. Mai 1949" und der "Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über das Brandschutzwesen vom 3. Mai 1950" zur Ausstattung, die bis dato gültig waren, waren im Übrigen nicht sehr ergiebig und lauteten: § 10 Landesgesetz: "(1) DIe Gemeinden sind verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgerüstete Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. (2) Kleinere Gemeinden, in denen die Voraussetzungen zur Einrichtung einer leistungsfähigen Feuerwehr nicht gegeben sind, werden durch die Aufsichtsbehörden zu örtlich begrenzten Feuerlöschverbänden zusammengeschlossen oder unter den Schutz einer benachbarten Feuerwehr gestellt." Zu § 10 in der Landesverordnung: "(1) Die Ausrüstung einer Gemeindefeuerwehr muß den im Gebiet der Gemeinde vorhandenen allgemeinen Brandgefahren entsprechen. Ob sie den örtlichen Verhältnissen entspricht, entscheidet in Zweifelsf ällen der Minister für Inneres und Wirtschaft - Landesamt für Brandschutz - nach Anhören der Beteiligten." Das waren übrigens noch Gesetze, macht Spass die zu lesen. Manche Sätze sollte man heute nochmal auflegen. Diese umfassende TLF16-Forderungen tauchte hier also 1975 in einer Rechtsvorschrift auf, die
Noch dazu dürfte diese Vorschrift aus den genannten Gründen damals in der Feuerwehrwelt in RLP einiges an Beachtung erfahren haben, u.a. wurden damit dann die Leute ausgebildet (auch erstmals nach "etwas aussagekräftigeren" Vorgaben als in den 50ern...), die dann auch in den 80ern noch einiges im Beschaffungswesen mitzureden hatten, evtl. auch in den 90ern. Und die waren entsprechend geprägt. Und um sein Wissen aktuell zu halten, auch bei Feuerwehrfahrzeugen/Normen, waren die Quellen damals noch nicht ganz so einfach mit Mäusen und Tastaturen zu erreichen. Also wenn man demnächst das TLF 16 wieder verteufelt, einfach mal dran denken wo es herkommt. Ach, und wenn man zentrale Beschaffungen oder härtere einheitliche Vorgaben fordert, lohnt sich ein Blick auf diese Geschichte auch. In den Vorgaben aus den 50ern hieß es: "Bei der Beschaffung von Löschfahrzeugen und Sonderfahrzeugen ist der Minister für Inneres und Wirtschaft - Landesamt für Brandschutz - zwecks Beratung rechtzeitig zu beteiligen." Hier wurden in den 70ern zentral TLF den LF deutlichst vorgezogen, das scheint also auch kein echtes Allheilmittel zu sein... Die genannten Rechtsvorschriften liegen mir hier übrigens als pdf vor, falls jemand noch ne Gute-Nacht-Lektüre braucht ;-) Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr)
Geändert von Sebastian K. [02.04.13 20:20] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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