News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Regelung Hauptamtliche Wache | 2 Beiträge | ||
Autor | Greg8or 8M., Lichterloh / NRW | 759434 | ||
Datum | 13.04.2013 10:20 MSG-Nr: [ 759434 ] | 3361 x gelesen | ||
Hallo zusammen, da ich mich mit dem Thema Hauptamtliche Wache bei einer FF in NRW nicht so auskenne, habe ich folgende Fragen: - welche Gesetze / Vorschriften gelten? Nur das Landesbeamtengesetz? FSHG und Laufbahnverordnung geben ja nicht so viel dazu her - wo sind Regelungen oder Vorschriften zu finden, die z. B. die Dienstgrade regeln? Beispielsweise wieviele Beamte im mittleren Dienst und wieviele im gehobenen Dienst sind erforderlich? Wie ist ein Wachabteilungsführer einzugruppieren, etc? Kenne mich leider mit diesem Thema so gar nicht aus, und freue mich auf einige Hilfen aus dem Forum. Vielen Dank und freundliche Grüße Gregor | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|