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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaRegelung Hauptamtliche Wache2 Beiträge
AutorGreg8or 8M., Lichterloh / NRW759434
Datum13.04.2013 10:20      MSG-Nr: [ 759434 ]3361 x gelesen

Hallo zusammen,

da ich mich mit dem Thema Hauptamtliche Wache bei einer FF in NRW nicht so auskenne, habe ich folgende Fragen:

- welche Gesetze / Vorschriften gelten? Nur das Landesbeamtengesetz? FSHG und Laufbahnverordnung geben ja nicht so viel dazu her

- wo sind Regelungen oder Vorschriften zu finden, die z. B. die Dienstgrade regeln? Beispielsweise wieviele Beamte im mittleren Dienst und wieviele im gehobenen Dienst sind erforderlich? Wie ist ein Wachabteilungsführer einzugruppieren, etc?

Kenne mich leider mit diesem Thema so gar nicht aus, und freue mich auf einige Hilfen aus dem Forum.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Gregor

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 13.04.2013 10:20 ., Lichterloh
 13.04.2013 12:34 Denn7is 7E., Menden

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